Trotz neuer Preise: Ihr altes Ticket verfällt noch lange nicht

So lange gelten Ihre bisherigen Tickets nach Preis­än­de­rungen noch

Mehr­fahr­ten­kar­ten, TagesTickets, Ho­tel­fahr­kar­ten und AutohausTickets

10er-Strei­fen­kar­ten, 4er-Tickets, TagesTickets, Ho­tel­fahr­kar­ten und AutohausTickets die zum 1.1. des Jahres von einer Preis­än­de­rung betroffen und zum alten Preis gekauft wurden, gelten bis zum 31.3. des Jahres unverändert weiter. Nach dem 31.3. sind sie ungültig.

Zeit­fahr­kar­ten

Solo 31, MobiCards und Wo­chen­wert­marken des Aus­bil­dungs­ver­kehrs, deren erster Gel­tungs­tag vor dem 1.1. liegt, gelten bis zum Ablauf ihrer Gül­tig­keit –un­ab­hän­gig von zwi­schen­zeit­lichen Preis­än­de­rungen.

JahresAbos

JahresAbo, JahresAbo Plus, Abo 3 und Abo 6 mit Einmal-Zahlung, gelten bis zum Ablauf ihrer Gül­tig­keit, sofern Sie sie vor dem 1.1. gekauft haben. Bei monatlicher Ab­bu­chung werden ab dem 1.1. des neuen Jahres die neuen Preise wirksam.

Umtausch und Rückgabe von 10er-Strei­fen­kar­ten und 4er-Tickets

Gut er­hal­tene Fahr­kar­ten können Sie in allen Kun­den­bü­ros gegen 10er-Strei­fen­kar­ten sowie 4er-Tickets einer beliebigen Preis­stufe um­tau­schen – ohne zeit­liche Begrenzung. Ge­ge­be­nen­falls zahlen Sie lediglich den Dif­fe­renz­be­trag zwischen altem und neuem Ticket.

Gegen eine Er­stat­tungs­ge­bühr von 2 € ist in den Kun­den­bü­ros auch eine Rückgabe, bzw. Er­stat­tung von Fahr­kar­ten möglich. Sind auf 10er-Strei­fen­kar­ten oder 4er-Tickets schon Streifen ent­wer­tet, bekommen Sie den Wert der noch gültigen Streifen ent­spre­chend folgender Be­rech­nungs­for­mel erstattet:

Ge­samt­preis der Fahr­kar­te / Ge­samtzahl der Streifen × Anzahl der noch gültigen Streifen.

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